Titel und Berufe
Zu Themen wie Feminismus, Gleichberechtigung, Genderisierung etc. ist viel geschrieben und gestritten worden. Da die in diesem Web benutzten alten Dokumente meist zeitlich viel früher entstanden sind, soll die Verwendung von Titeln und Berufsbezeichnungen im Folgenden kurz erläutert werden.
1 Geschlecht
Die Mehrheit der Titel und Berufsbezeichnungen sind im Deutschen ursprünglich männlich. Dies ist unabhängig vom Geschlecht des Inhabers einer Stelle und beruht vermutlich auf einer hunderte Jahre langen Tradition, Frauen aus dem öffentlichen Leben zu verbannen und Stellen mit Männern zu besetzen. Mit Feminismus und Gleichberechtigung der Geschlechter sind heutzutage jedoch öffentliche Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben und zu besetzen. {1} Daraus kann jedoch kein Anspruch abgeleitet werden, für sämtliche grammatisch männlichen Personenbezeichnungen auch eine adäquate ausdrücklich grammatisch weibliche Form erfinden oder verwenden zu müssen. {2}
Speziell in Deutschland wurde nicht ausreichend bedacht, dass die Funktion einer Stelle normalerweise ein anderes Wort ist als der Name der Person, die diese Stelle innehat. „Person“ ist immer weiblich, selbst, wenn es sich um einen Mann handelt. Warum sollte eine männliche Form für „Person“ oder „Stelle“ gefunden werden müssen? Genauso ist es unlogisch, eine männliche oder weibliche Berufs- oder Titelbezeichnung sowohl männlich, weiblich, transsexuell als auch multisexuell etc. ausstatten zu wollen. Die Person, die eine Stelle innehat, ändert ihr Geschlecht nicht, nur weil ihr Beruf oder Titel eine männliche Bezeichnung hat. Genauso ändert sich kaum ein Beruf wesentlich, je nachdem welches Geschlecht der Stelleninhaber hat.
Dass ein angehängtes „in“ oder gar „In“ die Gleichberechtigung verbessern würde, ist ein großer und typisch deutscher Trugschluss. Denn wer ältere Quellen liest, stellt sehr bald fest, dass diese Anhänge lediglich Auskunft darüber geben, zu welchem Mann eine Frau gehört. Das heißt, diese „in“-Formen zementieren die weibliche Abhängigkeit von den Männern. So bedeutet beispielsweise die historische Bezeichnung „die Müllerin“ lediglich, dass diese Frau mit dem Müller verheiratet ist. Die Arbeit mit dem Haushalt des Müllers und seiner Arbeitskräfte hat bestimmt für mehr als einen Acht-Stunden-Tag gereicht. Hätte diese Müllerin noch Zeit für einen eigenen Beruf gehabt, wäre sie vielleicht Geheimrat, Gastwirt oder Sekretär gewesen; diese Berufe aber alle ohne „in“.
Auf diesen Web-Seiten wird für Stellen- und Titelbezeichnungen die ursprüngliche, meist männliche, Form gebraucht, auch wenn der Inhaber eine Frau ist. Dies reduziert die Achtung für eine Person irgendeines Geschlechts in keiner Weise.
2 Berufe
„Klar definierte Berufsbilder mit Ausbildungen und einer dazu passenden staatlichen Ausbildungsverordnung gab es nicht immer. Heute gibt es in Deutschland sage und schreibe 344 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, für die im Rahmen der dualen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) ausführliche Ausbildungsordnungen festgelegt sind.
Voraussetzung für eine Ausbildung ist und war ein »ordentlicher« Schulabschluss. Die deutschen Kleinstaaten führten die allgemeine Schulpflicht zu unterschiedlichen Zeiten ein (im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bereits 1592, 1717 in Preußen, im Königreich Sachsen erst 1835); ab 1919 wurde die Schulpflicht für ganz Deutschland in der Weimarer Verfassung einheitlich festgeschrieben. In Österreich führte Maria Theresia Ende des 18. Jahrhunderts das staatliche Schulwesen und die Schulpflicht ein. Zuvor war es weitgehend abhängig vom sozialen und finanziellen Status der Eltern, ob sie es sich leisten konnten, ihr Kind zu einer (Kloster-) Schule zu schicken oder gar einen Hauslehrer zu engagieren. Zu den ältesten Berufen gehören Schmied, Zimmermann, Heiler, Priester, Sänger und Wächter.
Betrachten wir zuerst das Handwerk. Wo es für die Versorgung der Menschen mit Kleidung, Nahrung, Werkzeugen und Möbeln sowie Gebäuden notwendig war, hatten sich die allermeisten Menschen diese Sachen vor dem 11. Jahrhundert weitestgehend in Eigenproduktion verschafft. Im Mittelalter mit dem Beginn des Städtebaus und den dort befindlichen Märkten bildeten sich die Handwerksberufe als solche heraus, regelten ihre Gewerbe- und Zugangsordnungen über Zünfte und diversifizierten im Laufe der Jahre ihre Angebotspalette.
Beamte als Staatsdiener gibt es ebenfalls schon seit der Antike. In Deutschland führte Friedrich II. 1231 das Beamtentum ein. Der preußische König Friedrich Wilhelm I. formalisierte die Ausbildung am Beginn des 18. Jahrhunderts und sein Sohn Friedrich der Große führte den Ausbau des Berufsbeamtentums fort. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts hat sich das Wort „Beamter“ eingebürgert. Bis in die Zeit der Weimarer Republik war es üblich, dass große Unternehmen der Industrie (AEG, Krupp, Siemens) ihre leitenden Angestellten als Beamte bezeichneten. Auch einfache Angestellte in einer Bank wurden als Bankbeamte tituliert. 1945 wurde das Berufsbeamtentum von den Alliierten abgeschafft, aber 1950 mit dem Grundgesetz wieder eingeführt. In Österreich wurde das Berufsbeamtentum im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts eingeführt.
Als Akademiker werden gemeinhin diejenigen Menschen bezeichnet, für deren Qualifikation zur Ausübung des Berufs ein Studium an einer Hochschule Voraussetzung ist. Vor Ende des 18. Jahrhunderts bestimmten die Universitäten alleine über die Aufnahme von Studenten. Preußen führte 1788 das Abitur als Schulabgangsprüfung zur Feststellung der Hochschulreife ein. Bis 1834 folgten fast alle Staaten des Deutschen Bundes.” {3}
3 Titel
Titel kommt aus dem Lateinischen; titulus {4} bedeutet Aufschrift, Inschrift, Schild sowie Ehre. {5}
Hier ist zwischen akademischen Titeln
und nichtakademischen Titeln
zu unterscheiden. Während akademische Titel als Beleg eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung von einer Hochschule vergeben werden, werden nichtakademische Titel von staatlichen Stellen bzw. von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als staatliche Bezeichnung außerhalb von Hochschulen vergeben bzw. verliehen und sind keine hierarchischen bzw. Dienst- oder Amtsbezeichnungen.
3.1 Magister
Das lateinische Wort magister bezeichnet einen Lehrer. Aus diesem Wort sind später die Begriffe „Master“ und „Meister“ entstanden.
In Kirchenbüchern wird der Magistertitel häfig mit einem einfachen „M“ abgekürzt. Im Zusammenhang mit theologischen Ausbildungen wird der Titel „Magister“ als Bestätigung für eine erfolgreiche akademische theologische Ausbildung verliehen, die dem Träger dieses Titels die Unterrichtsbefugnis erteilt. Ein theologischer Magister hat damit eine wichtige Voraussetzung zur Priesterweihe erfüllt.
3.2 Doktor
Ein Doktor oder doctor ist ein „Gelehrter“ (nach dem lateinischen Wort „doctus“ = gelehrt). Dieser Titel wird im deutschsprachigen Raum von Hochschulen verliehen, nachdem der Kandidat seine umfangreichen wissenschaftlichen Kenntnisse nachgewiesen hat. „Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach Bestätigung der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; das erste Doktordiplom einer Universität im Heiligen Römischen Reich wurde am 12. Juni 1359 an der Universität Prag verliehen.“ {6}
Der Titel eines Doktors bedeutete zunächst nicht, dass der Titelinhaber damit auch zur Weitergabe seiner Gelehrtheit an einer Hochschule berechtigt gewesen wäre. Ein Doktor war sehr gebildet, ein Magister aber war als Lehrer zugelassen. Über den Antrag zur Zulassung als Hochschullehrer entschieden die Magister der Fakultät. {7}
Als Besonderheit der juristischen Fakultäten gab es den Titel eines „Doctor iuris utriutque“, eines Doktors beider Rechte. Diese beiden Rechte sind das kanonische Recht (Kirchenrecht) und das welsche oder deutsche Recht (weltliches Recht). Der Doktor beider Rechte zeigt demnach, dass der Inhaber sowohl kirchliche als auch weltliche Aufgaben auf höchstem Niveau wahrnehmen kann. {8}
Ein Doktor der Theologie erscheint in älteren Kirchenbüchern mit einem „D“ als Titel. Der Doktor beider Rechte, der auch als Theologe arbeiten kann, wird z.B. mit J.U.D. (= Juris Utriutque Doctor) abgekürzt.
3.3 Professor
Der Titel eines Professors ist eng mit der Entwicklung des Universitätswesens in Mitteleuropa verbunden. Allgemein beinhaltet dieser Titel die Zulassung als Hochschullehrer. Dies ist abgeleitet vom lateinischen Verb profitēri, das die Bedeutung „öffentlich bekennen“ bzw. „öffentlich vortragen“ hat.
Während ein Magister allgemein als Lehrer tätig war, unterrichtete der Professor öffentlich. Die Vorlesungen waren für zahlende Studenten zugänglich. Diese Studiengebüren waren die Einkommensgrundlage der Professoren. Viele Zuhörer bedeuteten ein höheres Einkommen. Begehrte Vorlesungen sorgten für die Bekanntheit und Beliebtheit einer Universität.
In der Frühzeit der Universitäten bezog sich eine Professur ausschließlich auf die Lehre; die Forschung war Privatsache.
Der Titel eines Professors ist i.d.R. mit einer Hochschule oder Universität verknüpft. Die Bezeichnung Gymnasialprofessor, die im süddeutschen Sprachraum existierte, bezieht sich auf die Unterrichtstätigkeit an einer „höheren Lehranstalt“, der Befähigung zum Unterricht an der gymnasialen Oberstufe, der Vorbereitung auf ein Universitätsstudium.
3.4 Genannter
Der Genannte steht im Gegensatz zu dem Ungenannten (NN
). Ein Genannter war in Nürnberg ein zum „Mitglied des Rates der Stadt“ Ernannter.
veröffentlicht 18.04.2018 von _RR
, bearbeitet 12.04.2026 von _RR 
Fußnoten
| ↑ {1} | Siehe § 6 BGleiG , dem „Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)“, in dem es wörtlich heißt: „Ausschreibungen von Arbeitsplätzen müssen geschlechtsneutral erfolgen.“ |
| ↑ {2} | Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 2018 unter Aktenzeichen VI ZR 143/17 deutlich gemacht.BGH |
| ↑ {3} | Der gesamte Text „Berufe“ ist mit freundlicher Genehmigung des Autors vom 07.01.2018 komplett der Box Berufe Scherzer entnommen. |
| ↑ {4} | Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache unter dem Stichwort: Titel. |
| ↑ {5} | Der Eintrag auf einer marmornen Säule oder Tafel oder das Messingschild an der Tür geben dem Genannten eine gewisse Ehre. Sie drücken eine dauerhafte Achtung aus. |
| ↑ {6} | Für umfassendere Information sei hier zunächst auf das deutsche Wikipedia verwiesen. |
| ↑ {7} | Ausführlicher beschrieben in der Dissertation über die Dissertationen Blecher, besonders S. 79 ff. |
| ↑ {8} | siehe hierzu auch Wikipedia ![]() |
Quellenangaben
| BGH | Pressemitteilung 48/2018 des Bundesgerichtshofs ![]() | |
| Blecher | Blecher, Jens: Das Leipziger Promotionsrecht zwischen 1409 und 1945 als konstitutives und prägendes Element der akademischen Selbstverwaltung . Dissertation, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2006. | |
| Scherzer | Scherzer, Hans-Christian: Auf Heller und Pfennig. in: Computergenealogie 4/2017 , S.17. |

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